Die deutschen Apple Stores müssen ihre Teilnahmebedingungen für Schülerkurse in den Apple Stores spätestens bis zum 10. Juni ändern. Dazu hat sich Apple mit einer Unterlassungserklärung gegenüber dem Verbraucherzentrale Bundesverband verpflichtet. Der Verband hatte die Bedingungen fast vollständig als rechtswidrig kritisiert.