Die neue Datenschutz-Grundverordnung räumt Ihnen das Recht ein, bei allen Anbietern, die personenbezogene Daten über Sie sammeln, eine Auskunft über die Bestände einzufordern. Die Verordnung macht auch für die Schufa keine Ausnahme. Wir haben mehrere Vorlagen und Wege für Sie gesammelt, über die Sie Ihre Daten bei der Schufa anfordern.