Im Frühsommer ist die mündliche Verhandlung des Widerspruchs angesetzt, den Vodafone gegen die Sperrung von Kinox.to eingelegt hat. Vodafone könne nach geltendem Recht nicht verpflichtet werden, Urheberrechtsverletzungen im Internet durch Sperren einzudämmen. (Kino.to, Internetsperren)