17.05.2018 09:45 Uhr, Quelle: Heise
Landesarbeitsgericht schützt private Handynummern von Arbeitnehmern
Ein Arbeitnehmer muss nicht in jedem Fall auch die private Handynummer beim Arbeitgeber angeben. Die permanente Erreichbarkeit sei nur unter bestimmten Bedingungen hinzunehmen, entschied das Thüringer Landesarbeitsgericht.
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