Der Bundesrat hat erneut einen Gesetzentwurf zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Telefonwerbung eingebracht, nach dem telefonisch abgeschlossene Verträge nur mit zusätzlicher Bestätigung des Kundens in Textform – also zum Beispiel per Post, E-Mail, Fax oder SMS – gültig werden sollen.