Provider sind nicht verpflichtet, die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland umzusetzen, entschied das Verwaltungsgericht Köln am Freitag. Die Richter bestätigten damit das Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen vom letzten Sommer, das praktisch den Start der Datensammlung stoppte.