20.04.2018 18:36 Uhr, Quelle: Heise
Verwaltungsgericht Köln: Vorratsdatenspeicherung ist unvereinbar mit EU-Recht
Nach dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat nun auch das Verwaltungsgericht Köln festgestellt, dass Provider derzeit nicht verpflichtet sind, im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung Nutzerspuren ihrer Kunden aufzubewahren.
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