12.04.2018 11:00 Uhr, Quelle: golem
Einstweilige Verfügung: Facebook darf Nutzerbeiträge nicht beliebig löschen
Erstmals hat ein deutsches Gericht das soziale Netzwerk Facebook zur Wiederherstellung eines gelöschten Nutzerbeitrags verpflichtet. Mit dem NetzDG hat das aber nichts zu tun. (Netzwerkdurchsetzungsgesetz, Soziales Netz)
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