Mit dem 1. April 2018 bekommen EU-Bürger mehr digitale Rechte. Beim Grenzübertritt darf ein Inhalte-Anbieter dem Nutzer nicht mehr den Zugang zu seinen Aboinhalten verweigern. Es ist ein Schritt zu einem Connected Digital Single Market, den die EU anstrebt. Perfekt ist dieser aber nicht. (Geoblocking, Streaming)