Wenn ein Anwalt per Elektronischem Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) eine Klage einreicht, reicht eine automatische Empfangsbestätigung aus, auch wenn die Daten aus technischen Gründen nicht ankommen. Die Bundesrechtsanwaltskammer empfiehlt aber trotzdem das Ausdrucken von Fehlermeldungen. (BeA, Server)