Die Nutzung des eigenen Smartphones, Laptops und Computers gehört für viele mittlerweile zum beruflichen Alltag. Alle Geräte, die für den Job genutzt werden, können als Arbeitsmittel von der Steuer abgesetzt werden. Wie das Finanzamt beim Kauf von Handy und Computer beteiligt werden kann, erklären wir in folgendem Artikel.