Weil er infolge einer technischen Änderung 32 Tage lang nicht fernsehen konnte, forderte der Kunde eines Kabelanbieters Schadensersatz. Das zuständige Gericht sah den Mann jedoch nicht im Recht - denn im Gegensatz zu einem Internetanschluss liegen die Dinge beim Fernsehanschluss etwas anders.