Seit Anfang des Jahres ist das als Facebook-Gesetz bekannte Netzwerk-Durchsetzungsgesetz (NetzDG) in Kraft. Damit sind Anzeigen möglich, wenn soziale Netzwerke gemeldete Hassbotschaften – die laut dem Gesetz illegal sind – nicht löschen. Das Bundesjustizministerium registrierte aber weniger Anzeigen als erwartet.