Seit 2016 bemängelt die Verbraucherschutzzentrale Nordrhein-Westfalen den Bestellhelfer Amazon Dash Button. Der Bestellknopf lässt den Käufer im Hinblick auf die Kaufkonditionen im Unklaren, rügten die Verbraucherschützer. Gleiches bestätigt nun auch das Landgericht München.