27.02.2018 16:36 Uhr, Quelle: golem
Bundesgerichtshof: Suchmaschinen müssen Inhalte nicht vorab prüfen
Der Bundesgerichtshof stärkt die Rechte von Suchmaschinenbetreibern. Als "mittelbarer Störer" muss Google verlinkte Seiten nicht auf mögliche strafbare Inhalte prüfen. (Google, Urheberrecht)
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