Im Rechtsstreit zwischen Google und der Bundesnetzagentur hat das Oberverwaltungsgericht in Münster die Sache nun zur Klärung an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg weitergeleitet. Dieser soll klären, ob Gmail ein Telekommunikationsdienst ist und sich an die damit verbundenen Pflichten halten müsse.