Der Glücksspielstaatsvertrag ermöglicht es Aufsichtsbehörden, Finanzdienstleister im Kampf gegen unerlaubte Online-Anbieter in Anspruch zu nehmen. Der Augsburger Staatsrechtler Matthias Rossi warnt vor "datenschutzrechtlichen Kollateralschäden". Von Stefan Krempl (Vorratsdatenspeicherung, Internet)