20.02.2018 15:36 Uhr, Quelle: Heise
Rechtsbehelf muss auf De-Mail hinweisen
In einer mustergültigen Entscheidung hat der Verwaltungsgerichtshof Mannheim festgestellt, das Rechtsbehelfsbelehrungen unwirksam sein können, wenn darin ein Hinweis auf die Möglichkeit der Übermittlung per De-Mail fehlt.
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