18.02.2018 10:18 Uhr, Quelle: Heise

Teilentscheidung: Einbetten eines Tweets kann Copyright verletzen

Wer einen Tweet mit Foto in seine Webseite einbindet, soll für Copyright-Verletzungen des Tweetenden haften können. Das hat eine US-Richterin entschieden. Der Rechtsstreit ist aber noch lange nicht zu Ende.

Weiterlesen bei Heise

Digg del.icio.us Facebook email MySpace Technorati Twitter

JustMac.info © Thomas Lohner - Impressum - Datenschutz