Ein vom Berliner Landgericht veröffentlichtes Urteil hat die Nutzungs- und Datenschutzbedingungen von Facebook für teilweise unzulässig erklärt. Der Konzern muss diese für seine Dienste in Deutschland nun abändern - Nutzer können nun unter anderem nicht mehr dazu gezwungen werden, sich mit ihrem echten Namen beim Netzwerk anzumelden.