Der Bundesgerichtshof hat Mietern und Wohnungseigentümern durch zwei Urteile den Rücken gestärkt: Bei "ungewöhnlich hohen Energierechnungen" haben Mieter in Zukunft ein vorläufiges Zahlungsverweigerungsrecht. Der Vermieter muss dann eine Einsicht in die Daten gewähren.