Der Kabelnetzbetreiber Unitymedia darf nach einem Gerichtsurteil die seinen Kunden zur Verfügung gestellten Router für den Aufbau eines flächendeckenden WLAN-Netzes nutzen. Eine ausdrückliche Zustimmung der Kunden sei nicht erforderlich, entschied am Freitag das Oberlandesgericht Köln und hob eine gegenteilige Entscheidung der ersten Instanz auf.