18.01.2018 19:00 Uhr, Quelle: Heise

Internet- oder Kabelanschluss: Kein Sonderkündigungsrecht vor dem Umzug

Wer seinen Internet- oder Kabelfernsehanschluss kündigt, weil er umzieht, darf das erst nach dem Umzug – und nicht vorher. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts München hervor.

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