Mit einem nun veröffentlichten Urteil vom 27. März 2007 hat das Amtsgericht Berlin Mitte dem Bundesjustizministerium untersagt, über sein Internetportal personenbezogene Daten wie IP-Adressen "über das Ende des jeweiligen Nutzungsvorgangs hinaus zu speichern". Obwohl es sich im konkreten Fall nur um die Daten eines einzelnen Nutzers handelte, kommt das Urteil einer Grundsatzentscheidung gleich.