Gerade das Angebot in Online-Auktionshäusern à la eBay bietet eine ideale Plattform zur Versteigerung von geklauter Ware. Schuldig macht sich dabei nicht unbedingt nur der Verkäufer – auch der Meistbietende kann, sofern man ihm Wissen um die Herkunft des Artikels nachweisen kann, belangt werden.