28.09.2007 15:20 Uhr, Quelle: golem

Urteil: Schnäppchenjäger doch keine potentiellen Hehler

Einem Softwareingenieur aus dem Raum Pforzheim wurde die Ersteigerung eines Navigationsgerätes im Sommer 2005 über eBay zum Verhängnis. Er hatte das als neu angebotene Gerät von einem Powerseller zum Preis von rund 670,- Euro erworben - das Gerät hatte einen Neuwert von über 2.000,- Euro und stammte, wie sich später herausstellte, aus einem Diebstahl. (eBay)

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