Es bleibt dabei: Die Deutsche Telekom muss bei StreamOn nachbessern. Damit bestätigt die Bundesnetzagentur den Beschluss vom November, der das Zero-Rating-Angebot zwar im Grundsatz erlaubte, Teilaspekte aber untersagte. Gegen diesen Beschluss will der Bonner Konzern nun Widerspruch einlegen.