Winsim-Kunden können aufatmen. Eine in diesem Jahr erfolgte Preiserhöhung für Bestandskunden wurde für hinfällig erklärt. Das Gericht bemängelte, wie Kunden über die Preiserhöhung informiert wurden. Es sieht eine "relevante Irreführung des Verbrauchers". (Mobilfunktarif, Rechtsstreitigkeiten)