Ein französisches Gericht hat Acer dazu verurteilt , vorinstallierte Notebook-Software gegen Erstattung des regulären Kaufpreises zurückzunehmen. Der Kläger hatte sich darüber geärgert, dass Acer Software auf seinem Rechner vorinstalliert hat, die er eigentlich gar nicht nutzen möchte. Deswegen wollte er für Windows XP Home, Microsoft Works,