Stand des Mobilitätsgesetzes: Berlin baut einen geschützten Radstreifen für Fahrräder, welche nicht breiter sind als ihre Pedalen.
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Es kommt, wie es kommen musste: Aus dem Radverkehrs-Gesetz des Volksentscheid Fahrrad wurde das noch nicht verabschiedete Mobilitätsgesetz. Monierte ich beim Radgesetz bereits mangelnde Eindeutigkeit, so findet sich diese leider im Referentenentwurf des Mobilitätsgesetzes ebenfalls nicht:
Auf oder an allen Hauptverkehrsstraßen sollen Radverkehrsanlagen mit erschütterungsarmem, gut befahrbarem Belag in sicherem Abstand zu parkenden Kraftfahrzeugen und ausreichender Breite eingerichtet werden. Diese sollen so gestaltet werden, dass sich Radfahrende sicher überholen können.
Als erstes Ergebnis des Referentenentwurfs soll nun eine Protected Bikelane an der Hasenheide gebaut werden.
Was auf den ersten Blick wie eine gute Idee wirkt, entpuppt sich bei näherer Betrachtung