Im Fall der zu Unrecht von der Musikindustrie verklagten Tanya Andersen hat ein Richter entschieden, dass die Musikindustrie für Andersens Anwaltskosten aufzukommen hat. Zugleich sandte der Richter ein Warnsignal an die Musikindustrie, die ihnen vom Copyright-Gesetz zugesprochenen Rechte nicht zu missbrauchen. (P2P)