27.09.2017 18:45 Uhr, Quelle: Heise

Bundesverwaltungsgericht: Rundfunkbeitrag für Hotelzimmer nur bei Empfangsmöglichkeit

Anders als bei Privatwohnungen, für die der Rundfunkbeitrag als Haushaltsabgabe unabhängig vom Vorhandensein eines Empfangsgerätes erhoben wird, beurteilen die obersten Verwaltungsrichter die Lage bei Gästezimmern.

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