Der BGH hat in einem nun veröffentlichten Urteil die Entscheidung des OLG Frankfurt am Main vom Februar 2016 aufgehoben, welches in einem Verfahren der Verbraucherzentrale "Sofortueberweisung.de" als "zumutbares" Zahlungsmittel einstufte (Aktenzeichen KZR 39/16).