19.06.17 12:57 | Der Pop-Sänger Tim Bendzko muss die Offenlegung seiner geheim gehaltenen Liebesbeziehung in den Medien nicht hinnehmen. Wenn die Berichterstattung der Befriedigung der Neugier dient, wird damit das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Musikers verletzt, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe zu einem Artikel der "Bild"-Zeitung. Im konkreten Fall hatte die "Bild" berichtet, dass Bendzko eine "neue Flamme" habe und den Namen der Partnerin voll genannt. Bendzko sah damit sein allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzt und klagte auf Unterlassung.