16.05.2017 15:47 Uhr, Quelle: FinanzNachrichten.de
Vorliegen einer arglistigen Täuschung bei Verschweigen eines stationären Klinikaufenthalts
In diesem Sachverhalt hatte das Gericht eine arglistige Täuschung der Versicherungsnehmerin mit der Begründung bestätigt, dass diese bei Abschluss eines Krankenversicherungsvertrages einen stationä
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