30.01.2017 17:02 Uhr, Quelle: FinanzNachrichten.de
Einschränkung des Bargeldverkehrs durch die Hintertür
München (ots) - "Die Absenkung der Meldepflicht für Bargeldgeschäfte ist nichts anderes als eine Einschränkung des Bargeldverkehrs durch die Hintertür", erklärt Prof. Joachim Starbatty, Mitglied de
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