13.12.2016 16:28 Uhr, Quelle: Heise
Bundearbeitsgericht: Betriebsrat darf bei Facebook-Auftritt mitreden
Könnten auf der Facebook-Seite eines Unternehmens Nutzer auch Kommentare über Mitarbeiter abgeben, muss der Betriebsrat dieser Posting-Funktion zustimmen.
Weiterlesen bei Heise
JustMac.info