14.01.2016 15:20 Uhr, Quelle: ZDNet Deutschland

Filesharing-Urteil: Eltern haften bei Kenntnis des Täters für ihre Kinder

Das hat das Oberlandesgericht München entschieden und damit ein Urteil der Vorinstanz bestätigt. Demnach können Eltern als Anschlussinhaber einer Strafzahlung nur entgehen, wenn sie den tatsächlichen Täter benennen. Minderjährige müssen zudem belehrt werden.

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