25.09.2015 05:47 Uhr, Quelle: ComputerBase

Leistungsschutzrecht: Ab sieben Wörtern sind Lizenzgebühren fällig

Wie weit das Leistungsschutzrecht überhaupt reicht, ist einer der zentralen Streitpunkte. Nun heißt es im Urteil vom deutsche Marken- und Patentamt: Bis zu sieben Wörter sollten Suchmaschinenbetreiber aus Artikeln übernehmen können, ab dann wären Gebühren fällig.

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