29.07.2015 08:20 Uhr, Quelle: iFun.de

Hamburger Datenschützer erklären Klarnamenpflicht bei Facebook für unzulässig

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit will Facebook per Verwaltungsanordnung dazu zwingen, die Verwendung von Klarnamen zuzulassen und die Sperrung eines Nutzerkontos aufgrund pseudonymer Nutzung aufzuheben. (Bilder: Facebook) Konkret hatte sich eine Nutzerin bei den Datenschützern beschwert beschwert, deren Konto von Facebook  | Weiter →

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