01.07.2015 18:46 Uhr, Quelle: Heise

Gema vs. YouTube: Gericht bestätigt Sperrzwang bei Rechtsverletzungen

Nach dem LG München hat nun auch das OLG Hamburg bestätigt, dass YouTube zwar nicht grundsätzlich für Verstöße von Nutzern haftet, im Einzelfall aber Videos löschen muss. Und über das richtige Maß an Vorbeugung herrscht weiter keine Einigkeit.

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