01.07.2015 15:37 Uhr, Quelle: Heise

EuGH: Versehentliche Falschauskunft ist abmahnfähig

Bereits eine einzelne falsche Auskunft eines Gewerbetreibenden gegenüber einem Verbraucher stellt nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs einen Wettbewerbsverstoß dar. Das Urteil könnte zu Abmahnwellen führen.

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