12.06.2015 06:37 Uhr, Quelle: ZDNet Deutschland

BGH: 200 Euro Schadensersatz pro geteilten Musiktitel

Der Bundesgerichtshof weist in drei Verfahren die Revisionen von Anschlussinhabern zurück, denen Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen wurden. Zugleich bestätigt er die von der Musikbranche angesetzte Erstattung der Abmahnkosten. Rechtsexperten kritisieren die Urteile.

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