09.06.2015 13:20 Uhr, Quelle: WinFuture.de

Auf Bewährung sollte man besser die Finger von Facebook lassen

Allein schon die Erwähnung von Personen in Beiträgen auf Social Media-Plattformen kann in bestimmten Fällen juristisch als Kontaktaufnahme bewertet werden. Ein Mann aus Nordrhein-Westfalen bekommt dies nun direkt zu spüren und muss wegen der Verletzung von Bewährungsauflagen zurück ins Gefängnis.

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