15.04.2015 12:28 Uhr, Quelle: Heise

Zehn Wochen Speicherfrist: Neue Vorratsdatenspeicherung vereinbart

Das Bundesjustizministerium und das Innenministerium haben sich auf eine erneute Einführung der Vorratsdatenspeicherung geeinigt. Die läuft nun unter dem Label "Höchstspeicherfristen für Verkehrsdaten", die maximal 10 Wochen betragen sollen.

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