30.03.2015 15:55 Uhr, Quelle: Heise

Fragwürdiges Urteil zum Leistungsschutzrecht könnte Website-Betreiber verunsichern

Nach einer Entscheidung des LG Berlin kann das Veröffentlichen eines Screenshots auf einer geschützten Website gegen das Leistungsschutzrecht für Presseverleger verstoßen.

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