06.03.2015 11:10 Uhr, Quelle: ZDNet Deutschland

EuGH: E-Books sind keine Bücher

Laut dem Urteil können Staaten nicht im Alleingang einen reduzierten Mehrwertsteuersatz anwenden. Das war in Frankreich mit 5,5 Prozent und Luxemburg mit 3 Prozent der Fall. Das Gericht liefert damit auch Gegnern der Buchpreisbindung neue Argumente.

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