04.03.2015 08:55 Uhr, Quelle: Heise

Journalistenverband kritisiert Foto-Beschränkung im NSU-Prozess

Das OLG München hat die Regelung für Fotografen im NSU-Prozess eingeschränkt: Demnach dürfen Fotografen ab sofort nur noch am ersten und siebten Prozesstag jedes Monats vor Verhandlungsbeginn im Gerichtssaal fotografieren.

Weiterlesen bei Heise

Digg del.icio.us Facebook email MySpace Technorati Twitter

JustMac.info © Thomas Lohner - Impressum - Datenschutz