12.02.2015 16:47 Uhr, Quelle: WinFuture.de

Im Todesfall: Facebook erlaubt die Angabe eine Nachlassverwalters

Was mit dem Facebook-Konto eines Verstorbenen passiert, war bisher nicht zur Zufriedenheit aller geregelt, da ein Konto lediglich eingefroren werden konnte, nachdem ein Todesfall gemeldet worden war. Das soziale Netzwerk hat nun aber begonnen, die Möglichkeit dazu zu erweitern, in den USA kann man nun einen "Nachlassverwalter" ernennen.

Weiterlesen bei WinFuture.de

Digg del.icio.us Facebook email MySpace Technorati Twitter

JustMac.info © Thomas Lohner - Impressum - Datenschutz