19.01.2015 11:37 Uhr, Quelle: ZDNet Deutschland

Abmahnung abgewiesen: Gericht räumt WLAN-Betreiber Providerrechte ein

Der Beklagte konnte nachweisen, dass für den vorgebrachten einzelnen Fall von Filesharing auch andere Personen in Frage kamen. Das muss nach Auffassung des Gerichts im Regelfall genügen. Wer ein öffentliches WLAN betreibt, ist zudem grundsätzlich als Access-Provider einzustufen.

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